Rahmenbedingungen zur Öffnung der HeubergSauna
im gesamten Gebäude gilt die Pflicht einen geeigneten Mund-Nase-Schutz zu tragen (außer Duschen, Schwimmbecken und Schwitzräume) Mindestabstand von 1,50m ist zu anderen Gästen und zum Personal einzuhalten kein Zutritt mit Krankheitsanzeichen Kontaktpersonennachverfolgung muss gegeben sein beschränkte Personenanzahl im Eingangsbereich Hinweisschildern und den Anweisungen des Personal ist Folge zu leisten beschränkte Personenzahl in den [...]